So setzt du die Datenschutzdokumente in deinem Unternehmen ein.
*Diese Dokumente kannst du mit unserem Generator erstellen.
Diese Dokumente müssen für alle Betroffenen also für jede Person, von welchen du personenbezogene Daten verarbeitest, nutzt oder weitergibst, gut zugänglich sein.
Du hast hier verschiedene Möglichkeiten:
1. Du hängst die Datenschutzinformation gut einsehbar für die Betroffenen in deinen Räumlichkeiten aus.
Beispiel: Bei der Kasse oder in einem Anmeldebereich.
2. Du verlinkst das Dokument über einen Hinweistext in deiner E-Mail-Signatur.
Beispiel: „Hier (Link zum Dokument) finden Sie unseren Hinweis zum Umgang mit personenbezogenen Daten.“
Diese Vorgehensweise ist zu bevorzugen, wenn du überwiegend E-Mail-Kontakt mit deinen Kunden hast.
Hier dokumentierst du alle Tätigkeiten von deinem Unternehmen, in denen du personenbezogene Daten verarbeitest, nutzt oder weitergibst.
Du musst dieses Verzeichnis NICHT in deinem Unternehmen auslegen oder deinen Kunden etc. zugänglich machen.
Dieses Verzeichnis ist vor allem für das für dich zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht gedacht, sollte es zu einer Überprüfung kommen.
Hier dokumentierst du technische Maßnahmen und organisatorische Maßnahmen .
Diese TOM musst du NICHT in deinem Unternehmen auslegen oder deinen Kunden zugänglich machen.
Wenn du Auftragsverarbeiter bist, musst du ggf. die TOM an den AV-Vertrag anhängen.
- Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
- Rechte der Betroffenen
Hier dokumentierst du alle Verträge, die du mit Auftragsverarbeitern (Druckereien, Newsletterversand, Softwareanbietern, etc.) abgeschlossen hast.
Diese Liste musst du NICHT in deinem Unternehmen auslegen oder deinen Kunden zugänglich machen.